Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/25/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsentscheidung
- Planungsleistungen für die Umsetzung und Erschließung des B-Planes Nr. 6 "Am Koppelberg" Neu Käbelich (Neubau FFw-Gerätehaus)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Einreicher:
- Bau- und Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
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Entscheidung
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13.03.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Cölpin beschließt für die notwendigen planerischen Leistungen zum Vorhaben
"Neubau FFw-Gerätehaus in Neu Käbelich”
eine Ausschreibung vorzunehmen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt nach erfolgter Submission und Auswertung aller eingegangenen Angebote den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Dabei wird im 1. Schritt lediglich der Auftrag für die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LP 1-4) ausgelöst. Nach Erstellung der Vorplanungsunterlagen erfolgt eine Vorstellung in der Gemeindevertretung und erst mit den weiteren Unterlagen bis zur Genehmigungsplanung werden dann die erforderlichen Anträge, wie Bauantrag und Fördermittelantrag, gestellt.
Sachverhalt
In den letzten zwei Jahren wurden durch die Gemeinde die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um in Neu Käbelich, Am Koppelberg, einen Feuerwehrstandort zu errichten (B-Planverfahren).
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind am 01.02.2025 in Kraft getreten.
In einem Vorgespräch mit dem Bürgermeister stellt dieser sich die Errichtung eines Mehrzweckgebäudes für die Unterbringung eines FFw-Fahrzeuges und eventuell auch der Gemeindetechnik, Umkleiden für die Kameraden/innen sowie WC-Bereiche und Teeküche vor. Auch ein Schulungsraum ist angedacht. Gleichzeitig soll auf den Nebenanlagen ein Übungsplatz für die Feuerwehrkameraden/innen geschaffen werden.
In Abstimmung mit dem Bau- und Ordnungsamt wird, in Zusammenarbeit mit der Vergabestelle, ein Vergabeverfahren eröffnet, um Fachplaner (Gebäude, Heizung/Lüftung/ Sanitär, Elektro und Außenanlagen) für die Erarbeitung von entsprechenden Planungsunterlagen und auch für die spätere Realisierung dieses Vorhabens zu binden.
Nach Auswertung aller eingereichten Unterlagen soll dann der Auftrag an das jeweils wirtschaftlichste Unternehmen erteilt werden. Die Gemeindevertretung wird über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt.
Die Gesamtkosten des Vorhabens liegen ca. bei 800,0 T€. (Baukosten = 650,0 T€; 150,0 T€ Kosten für alle Fachplaner)
