Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/25/003

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2023 beschließt die Gemeindevertretung folgendes:

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt den Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vom 21.01.2025 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2023 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 2.816.944,39 EUR bei einer Bilanzsumme von 4.738.596,99 EUR und einem Jahresergebnis von -15.560,48 EUR festgestellt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2023 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Dieser bediente sich eines sachverständigen Dritten, der NKHR Beratung Rostock. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...