Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/25/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Cölpin beschließt die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Erhalt der KITA in Cölpin. 

In Zusammenarbeit mit der Verwaltung soll ein entsprechendes Büro beauftragt werden, welches die Varianten „Neubau“ und „Sanierung Altgebäude“ in wirtschaftlicher Hinsicht beurteilt und entsprechende Kosten, die auf die Gemeinde zukommen, benennen kann.

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Sachverhalt

Am 25.02.2025 fand ein Erörterungstermin mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sowie Vertretern der Verwaltung und dem Bürgermeister der Gemeinde, zum jetzigen Sachstand eines eventuellen Neubaus einer KITA in Cölpin, statt.

Dabei wurde nochmals darauf hingewiesen, dass bis zum Jahr 2030 die Kinderzahlen rückläufig sind. Nach derzeitigen Prognosen gehen die Kinderzahlen auf 50 und weniger zurück. Auch werden zukünftig keine Hortplätze mehr in den einzelnen KITAs berücksichtigt, da dies eine Aufgabe des Schulträgers und somit im engen Zusammenhang mit dem Schulcampus gesehen wird.

 

Da die Gemeinde Ihre Entscheidungen nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit tätigen muss, ist in diesem Fall eine vorgeschaltete Wirtschaftlichkeitsprüfung ratsam und erforderlich. Sobald diese Unterlagen vorliegen werden diese der Gemeindevertretung vorgelegt.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V und GemHVO Doppik

 

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Finanz. Auswirkung

Die anfallenden Kosten können aus dem Haushalt 2025 finanziert werden.

Produkt/Konto – 11405.56250000 ca. 5 T€

 

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