Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/003

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2023 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:      

  1. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vom 21.01.2025 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2023 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 14.387.118,21 EUR bei einer Bilanzsumme von 36.923.118,57 EUR und einem Jahresergebnis von 1.039.663,74 EUR festgestellt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

  

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2023 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der NKHR-Beratung Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen. 

 

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

  

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...