Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Wahl des Kameraden Tobias Schröder zum stellvertretenden Wehrführer zu. Der Kamerad wird für die Dauer der Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

Entsprechend § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung durch die Stadtvertretung. Der Wehrführer und sein Stellvertreter sind zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aufgrund des Rücktritts des amtierenden stellvertretenden Wehrführers vom 22. Juli 2024 ist die Neuwahl des stellvertetenden Wehrführers notwendig.

  

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rechtliche Grundlagen

§ 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V)

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt 2025

 

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