Beschlussvorlage - 09GV/25/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt die teilweise Aufhebung des Beschlusses vom 06.05.2021 zur Schaffung von Kinder- und Jugendräumen im Gemeindezentrum Pragsdorf (Vorlage 09GV/21/013) und legt folgende Schritte zur weitern Umsetzung der Gebäudesanierung fest:

 

1. Der Aus- bzw. Umbau des Obergeschosses sowie die damit einhergehende Nutzung für Kinder- und Jugendräume erfolgt im Rahmen dieser      Baumaßnahme nicht mehr. Der Zugang zum OG wird entsprechend gesperrt.

2. Die Trockenlegung und Sicherung des Erdgeschosses im Gemeindezentrum erfolgt planmäßig.

3. Im Erdgeschoss erfolgen weiterhin die Wiederherrichtung des Bürgermeisterzimmers, des Beratungsraums sowie der Mehrzweckküche.

4. Weiterhin wird der Einbau einer neuen Heizungsanlage mit Wärmepumpenanschluss beschlossen.

 

Alle notwendigen Vertragsanpassungen oder -aufhebungen sowie erforderliche Anpassungen der Fördermittelanträge sind durch die Verwaltung in die Wege zu leiten. Darüber hinaus sind durch die Verwaltung rechtliche Schritte zu prüfen, sofern getätigte (Planungs-)Aufträge nicht bzw. schlecht erfüllt werden.

 

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Sachverhalt

Im Zuge der Abbrucharbeiten im EG und OG sind unvorhersehbare Mängel am Objekt zu Tage getreten, die eine neuerliche Beurteilung der Gesamtmaßnahme, insbesondere im Hinblick auf die für die Gemeinde zukommenden Kosten, erforderlich machten. Unter anderem wurde festgestellt, dass eine Brandwand zwischen den beiden Gebäudeteilen zu errichten ist. 

Ein weitere Kostenfaktor ist die Neu-/Umplanung der Heizungsanlage. Diese wurde erforderlich, weil aufgrund fehlender Abstimmungen in der Ausführungsplanung sämtliche Heizungsrohre sowie auch die Heizkörper im EG entfernt wurden.

 

Da sich der Planungsaufwand und die erforderlichen Bauarbeiten stark verändern, mussten neue Leistungsumfänge ermittelt werden. Die Mehrkosten lassen das Vorhaben zu einem Million-Projekt heranwachsen, welches durch die Gemeinde haushaltsrechtlich nicht abgesichert werden kann.

 

Mehrkosten für das Gesamtobjekt (Stand 03/2025)

  • KG 300 (Bauhauptgewerk) = 350,0 T€
  • KG 400 (HLS)   =   49,5 T€
  • KG 440 (ELT)   =   22,0 T€

         421,5 T€

 

Mit der Beschlussfassung soll durch die Gemeindevertretung festgelegt werden, auf welchen (Mindest-)Umfang die Maßnahmen begrenzt werden.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V, BGB, BauGB

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Finanz. Auswirkung

Im Haushaltsplan 2025 sind insgesamt 557,0 T€ eingeplant. Bei Zustimmung der Gemeindevertretung zur Reduzierung des Bauumfangs, ist von Gesamtkostenvolumen in Höhe von schätzungsweise ...... T€ auszugehen (Betrag wird nachgereicht).  

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