Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beauftragt den Bürgermeister den 2. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag des B-Planes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ abzuschließen.

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Sachverhalt

Durch den neuen Vorhabenträger WI Energy Entwicklungs GmbH wurde die Stadt zum Ende des Jahres 2024 informiert, dass die vollständige Beräumung des Mülls auf dem ehemaligen Gelände Wassermann und dem rechtskräftig erstellten B-Plan Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ sowie die Stellung der Freiflächen-PV Anlage finanziell nicht machbar ist.

Es gibt seitens des Vorhabenträgers die Anfrage an die Stadt das vorerst nur der vordere Bereich (Flurstück 28/15 der Flur 3 der Gemarkung Bargensdorf) umgesetzt wird. Bei dieser Fläche soll der lagernde Gewerbemüll beseitigt werden und die Gelände Freiflächen-PV installiert werden. Eine Darstellung wie die neu geplanten Flächen aussehen sollen sind dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

 

Entsprechend § 4 Nr. 4 des Städtebaulichen Vertrages muss eine Nachbesserung des Vertrages erfolgen, wenn der Vorhabenträger nachweist, dass Festsetzungen im Bebauungsplan und im Umweltbericht einschließlich der Begründung und Erläuterung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar sind.

 

Damit verringert sich die zu installierende Leistung von der Gesamtfläche 4.829 kWp auf 1.261 kWp für den ersten Bauabschnitt. Durch die reduzierte Leistung ist es möglich den Strom direkt im Fünfeichener Weg anzuschließen.

Der übrige Teil der Fläche soll, wenn es finanziell machbar ist, vom Müll befreit werden und nach Freigabe von der Abfallbehörde mit einer Freiflächen-PV Anlage bebaut werden. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung kann vom Vorhabenträger derzeit nicht benannt werden.

 

Zum besseren Verständnis werden zusätzlich der geänderte Ursprungsvertrag, die Vereinbarung zur Übernahme des Vertrages und der erste Nachtrag des Städtebaulichen Vertrages beigelegt. 

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rechtliche Grundlagen

 § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

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Finanz. Auswirkung

 keine

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