Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters für das Städtebauliche Sondervermögen "Altstadt" der Stadt Burg Stargard - Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
|
10.03.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Anhörung
|
|
|
25.03.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
09.04.2025
|
Sachverhalt
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M‑V) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss 2022 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der NKHR-Beratung Rostock bedient. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
