Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/010-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Umwandlung einer Außenbereichsfläche im Ortsteil Bargensdorf in gewerbliche Bauflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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09.04.2025
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Sachverhalt
An die Stadtverwaltung werden immer wieder Anfragen von Unternehmen nach geeigneten Gewerbeflächen herangetragen, insbesondere für den Bau von Lagerhallen oder auch Produktionsstätten. Leider können diese Anfragen aufgrund fehlender verfügbarer Flächen bislang nicht positiv beantwortet werden. Um diesen Bedarf künftig besser decken zu können und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt zu fördern, wäre es erforderlich, potenzielle Gewerbegebiete zu identifizieren und planerisch weiterzuentwickeln.
Im Ortsteil Bargensdorf befinden sich bereits Flächen, die im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen sind. Eine Erweiterung oder Anpassung dieser Flächen könnte die Rahmenbedingungen für ansiedlungswillige Unternehmen verbessern und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen.
Zusätzliche Gewerbeflächen könnten dabei am Ortsrand des Ortsteils Bargensdorf entstehen. Die verkehrliche Anbindung über die Landesstraße 33 und die Bundesstraße 96 bietet für Gewerbebetriebe vorteilhafte Bedingungen für die Logistik und Erreichbarkeit.
Die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens würde die erforderlichen planerischen Grundlagen schaffen, um eine bedarfsgerechte Entwicklung zu ermöglichen.
Im Rahmen des Verfahrens werden gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei denen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch betroffene Institutionen ihre Anregungen einbringen können.
Die Einleitung einer Teilflächennutzungsplanänderung und eines Bauleitplanverfahrens ist notwendig, um die planerischen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung zu schaffen und die Flächen entsprechend den städtebaulichen Zielen der Stadt Burg Stargard zu entwickeln. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Bürgerbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden.
Im Stadtentwicklungsausschuss wurde sich dafür ausgesprochen, die neu entstehende Fläche nicht soweit entlang des Radweges zu planen, sondern mehr in die Tiefe zu gehen. Daher wurden die Anlagen diesbezüglich verändert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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336 kB
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2
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(wie Dokument)
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145,4 kB
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