Beschlussvorlage - 05GV/25/005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow stimmt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur baurechtlichen Entwicklung der in Anlage 1 dargestellten Flächen grundsätzlich zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu ermitteln und für die Umsetzung im kommenden Haushaltsjahr 2026 mit einzuplanen.

 

Bis zum Abschluss dieses Verfahrens finden keine weiteren Grundstücksveräußerung statt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Für die (teils gemeindlichen) Flächen entlang der Tollensestraße gibt es verschiedenste Überlegungen und vor allem divergierende Interessenlagen unterschiedlicher Personen / Akteure. Unter anderem gibt es Kaufanträge für bereits verpachtete Flächen und die Gemeinde selbst verfolgt ebenfalls eigene Interessen, da auch gemeindliche Grundstücke betroffen sind.

Um Fehlentwicklungen vorzubeugen, die etwa durch voreilige Grundstücksveräußerungen entstehen können, wird eine Bauleitplanung für den gesamten Bereich für erforderlich gehalten. Über diese kann dann etwa festgelegt werden, wie die einzelnen Bereiche langfristig baurechtlich genutzt werden können und welche Flächen überhaupt zu einer Veräußerung gebracht werden sollten.

Losgelöst von einer übergeordneten gemeindlichen Entwicklungsplanung einzelne Grundstücksflächen zu veräußern, ist aus Sicht der Verwaltung jedenfalls nicht zu empfehlen, da dies unter Umständen zu langfristigen Problemen, etwa bei erschließungsrechtlichen Fragen, führen kann.

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

BGB, KV M-V

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zunächst keine. Bei Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen Planungskosten, die dann jedoch im Rahmen der Haushaltsplanung zu berücksichtigen sind.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...