Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit dem Ziel der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 “Baunternehmen Fischbach”  und der Schaffung von Baurecht für eine Batteriespeicheranlage in Cammin zu.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen schließen, die in der Folge durch einen Vertragspartner auf eigene Kosten umgesetzt werden. Dazu gehört u.a. die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten.

 

Mit dem anliegenden städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger – Frankfurt Energy Holding GmbH, Ginnheimer Straße 4 in 65760 Eschborn - , auf seine Kosten die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 “Baunternehmen Fischbach” und die Durchführung und Erarbeitung des B-Planes Nr. 30 “Batteriespeicheranlage Cammin” der Stadt Burg Stargard zu veranlassen. Hierfür wird das Planungsbüro MIKAVI Planung GmbH, Mühlenstraße 28 in 17349 Schönbeck beauftragt.

 

Mit der Durchführung der Bauleitplanung soll das Baurecht für den Bau einer Batteriespeicheranlage in Cammin erfolgen. Die Frankfurt Energy Holding GmbH fungiert dabei als Vorhabenträger.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 11 Baugesetzbuch (Städtebaulicher Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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