Antrag - 00SV/25/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Geschäftsordnung wird im § 6 Sitzungsablauf Absatz 1 neu formuliert:

 

Die Sitzungen der Stadtvertretung und Ausschüsse sollen grundsätzlich nach dieser Tagesordnung durchgeführt werden:

 

1. Eröffnung der Sitzung - Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

3. Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung

4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse (in Hauptausschuss und Stadtvertretung)

5. Bericht des Bürgermeisters (in Stadtvertretung)

5. Informationen der Verwaltung (in Ausschüssen)

6. Anfragen zum Bericht des Bürgermeisters (in Stadtvertretung)

6. Anfragen zu Informationen der Verwaltung (in Ausschüssen)

7. Einwohnerfragestunde

8. Anfragen der Mitglieder der Stadtvertretung (in Stadtvertretung)

8. Anfragen der Ausschussmitglieder (in Ausschüssen)

9. Abwicklung der Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil

9.1. Anträge und Angelegenheiten der Mitglieder der Stadtvertretung oder Ausschussmitglieder

9.2. Beschlussvorlagen und Angelegenheiten der Verwaltung

10. Sonstiges

11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

12. Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung

13. Billigung des nichtöffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung

14. Bericht des Bürgermeisters (in Stadtvertretung)

14. Informationen der Verwaltung (in Ausschüssen)

15. Anfragen zum Bericht des Bürgermeisters (in Stadtvertretung)

15. Anfragen zu Informationen der Verwaltung (in Ausschüssen)

16. Anfragen der Mitglieder der Stadtvertretung (in Stadtvertretung)

16. Anfragen der Ausschussmitglieder (in Ausschüssen)

17.1. Anträge und Angelegenheiten der Mitglieder der Stadtvertretung oder Ausschussmitglieder

17.2. Beschlussvorlagen und Angelegenheiten der Verwaltung

18. Sonstiges

19. Schließung der Sitzung

 

2. In der Geschäftsordnung wird im § 7 Worterteilung im Absatz 2 der Satz:

Innerhalb von Ausschussberatungen können den Stadtvertretern und (stellvertretenden) Sachkundigen Einwohnern, die nicht dem Ausschuss angehören, bei mehrheitlicher Befürwortung seiner Mitglieder, das Rederecht erteilt werden.

durch:

Innerhalb von Ausschussberatungen können den Stadtvertretern und (stellvertretenden) sachkundigen Einwohnern, die nicht dem Ausschuss angehören, durch die Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden das Rederecht erteilt werden. Bei Widerspruch beschließt der Ausschuss über das Rederecht.

ersetzt.

 

3. In der Geschäftsordnung wird im § 7 Worterteilung der Absatz 5:

Bei der Behandlung von Anträgen oder Beschussvorlagen ist auf Verlangen erst der oder

dem Einbringenden das Wort zu erteilen.

durch:

Bei der Behandlung von Anträgen oder Beschussvorlagen ist auf Nachfrage erst der oder

dem Einbringenden das Wort zu erteilen.

ersetzt.

 

4. In der Geschäftsordnung werden im § 13 Niederschrift die Absätze:

(4) Die Sitzungsniederschrift ist von der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten und von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen und soll innerhalb von vierzehn Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung, den Mitgliedern der Stadtvertretung vorliegen. Die Niederschrift ist auch den sachkundigen Einwohnern sowie deren Vertretern zu übergeben.

(5) Die Sitzungsniederschrift ist in der darauffolgenden Sitzung der Stadtvertretung zu billigen, über Einwendungen und Änderungen ist abzustimmen.

durch:

(4) Die Sitzungsniederschrift soll innerhalb von vierzehn Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung, den Mitgliedern der Stadtvertretung oder des Ausschusses vorliegen. Die Niederschrift ist auch den Stellvertretern zu übersenden.

(5) Die Sitzungsniederschrift ist in der darauffolgenden Sitzung zu billigen, über Einwendungen und Änderungen ist abzustimmen. Danach ist sie durch die Sitzungsleitung der betreffenden Niederschrift und von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen.

ersetzt.

 

5. In der Geschäftsordnung wird im § 15 Ausschusssitzungen der Absatz 1:

Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung gilt sinngemäß für die Sitzungen der Ausschüsse der Stadtvertretung.

mit

Regelungen zur Redezeit und Redemenge finden in den Ausschüssen keine Anwendung.

ergänzt.

 

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Sachverhalt

Mit den Formulierungen wird Klarheit geschaffen und bewährter Praxis eine Grundlage gegeben.

 

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rechtliche Grundlagen

k.A.

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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