Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Schaffung von Flächen für die Errichtung eines Batteriekraftwerks zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 30 “Batteriespeicheranlage Cammin” der Stadt Burg Stargard.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf dem Flurstück 222/5 der Flur 2, Gemarkung Cammin der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 30 “Batteriespeicheranlage Cammin” der Stadt Burg Stargard aufgestellt werden.

 

Begrenzt wird die ca. 2,45 ha große Fläche durch:

 

im Norden:   ungenutzes Gelände und anschließende Wohnbebauung

 

im Süden: angrenzendes Wohngrundstück  

 

im Osten:  Bahnstrecke Burg Stargard - Blankensee

 

im Westen:  Neue Feldstraße und anschließende Ackerfläche

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Die Stadt ermöglicht mit dem vorhabenbezogenen B-Plan die Schaffung von Flächen für die Errichtung einer Batteriekraftwerks mit einer Kapazität von ca. 10 MWh. Ein Batteriespeicherkraftwerk ist eine fortschrittliche Einrichtung zur Energiespeicherung und -abgabe, die auf der Nutzung von Batterien basiert. Diese Anlagen spielen eine entscheidende Rolle bei der Integration erneuerbarer Energien in die Stromnetze und bei der Bereitstellung von flexibler Leistung.

 

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rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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