Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/029
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie für die Aufgabenbeschreibung und Aufwandsentschädigung der Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
27.05.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
|
10.06.2025
| |||
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
25.06.2025
|
Sachverhalt
Im Rahmen der Sicherstellung eines einheitlichen und transparenten Vorgehens bei der Organisation und Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard wurde eine Richtlinie zu Aufgaben, Aufwandsentschädigung und Würdigung des Ehrenamtes erstellt.
Folgende Überlegungen spielten dabei eine Rolle:
1. Klärung von Zuständigkeiten und Aufgaben: Die ehrenamtlich tätigen Amtsfunktionsträger leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung des Brandschutzes, der Technischen Hilfeleistung sowie der Nachwuchsarbeit in den amtsangehörigen Gemeinden. Um ihre Aufgaben und Zuständigkeiten klar zu definieren, ist eine einheitliche Regelung erforderlich.
2. Schaffung höherer Transparenz: Die Funktionsträger sind in erheblichem Umfang organisatorisch, beratend und koordinierend tätig, wodurch sowohl zeitlicher Aufwand als auch persönliche Auslagen entstehen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll hinsichtlich der Aufgaben und der dafür gewährten Aufwandsentschädigung für alle Beteiligten eine höhere Transparenz hergestellt werden.
3. Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Die Richtlinie orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) sowie an den Empfehlungen zur Feuerwehrbedarfsplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Mit dieser Richtlinie wird eine transparente und rechtssichere Grundlage für die Arbeit der Mitglieder der Feuerwehr, des Wehrführers, seines Stellvertreters, des Jugendfeuerwehrwarts, des Zwergenfeuerwehrwartes und des Gerätewartes geschaffen. Die Richtlinie soll am 01.07.2025 in Kraft treten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
184,3 kB
|
