Antrag - 00SV/25/032

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Ergänzung des ehemaligen §3 der alten GO zu neu §13 (alle nachfolgenden Paragrafen rücken in der Nummerierung auf):

 

Zuwendungen an die Fraktionen

(1) Den Fraktionen werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Geldleistungen aus Haushaltsmitteln

der Stadt Burg Stargard zur Verfügung gestellt.

(2) Die finanziellen Zuwendungen setzen sich aus einem monatlichen Sockelbetrag je

Fraktion und einer monatlichen Pauschale je Mitglied der Stadtvertretung zusammen. Der

monatliche Sockelbetrag beträgt 10 EUR, die monatliche Pauschale pro Fraktionsmitglied

beträgt 4 EUR.

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen zur Durchführungsverordnung zur

Kommunalverfassung in der aktuell gültigen Fassung.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Zuwendungen an die Fraktionen sind in der alten Geschäftsordnung sowie in der Neufassung der Geschäftsordnung von der Stadtverwaltung im Juli 2024 verankert und anvisiert, in der weiteren Erarbeitung durch die Fraktionen nicht explizit negiert worden. Unbeabsichtigt ist dieser Paragraf zur Regelung der Fraktionsgelder rausgefallen. Bewährtes sollte weiter seine Anwendung finden, da Fraktionsgelder einer aktiven Fraktionsarbeit dienen. Sie können den Fraktionen aus den Haushaltsmitteln der Stadt zur Finanzierung des notwendigen sächlichen Aufwands, der bei der Erfüllung ihrer Aufgaben entsteht, zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Haushaltsmittel muss in einem angemessenen und sinnvollen Verhältnis zur Arbeit der Fraktion für das kommunale Vertretungsorgan stehen.

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

KV M-V

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine ungeplanten Auswirkungen, da sie im Entwurf der Stadtverwaltung aus dem Sommer 2024 enthalten, somit in die Haushaltsplanung für 2025 eingeflossen waren und unausgesprochen nicht gestrichen sein könnten

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...