Antrag - 00SV/25/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Janett Segeth
- Einreicher:
- Fraktion "Die Stargarder"
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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25.06.2025
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Beschlussvorschlag
Ergänzung des ehemaligen §3 der alten GO zu neu §13 (alle nachfolgenden Paragrafen rücken in der Nummerierung auf):
Zuwendungen an die Fraktionen
(1) Den Fraktionen werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Geldleistungen aus Haushaltsmitteln
der Stadt Burg Stargard zur Verfügung gestellt.
(2) Die finanziellen Zuwendungen setzen sich aus einem monatlichen Sockelbetrag je
Fraktion und einer monatlichen Pauschale je Mitglied der Stadtvertretung zusammen. Der
monatliche Sockelbetrag beträgt 10 EUR, die monatliche Pauschale pro Fraktionsmitglied
beträgt 4 EUR.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen zur Durchführungsverordnung zur
Kommunalverfassung in der aktuell gültigen Fassung.
Sachverhalt
Die Zuwendungen an die Fraktionen sind in der alten Geschäftsordnung sowie in der Neufassung der Geschäftsordnung von der Stadtverwaltung im Juli 2024 verankert und anvisiert, in der weiteren Erarbeitung durch die Fraktionen nicht explizit negiert worden. Unbeabsichtigt ist dieser Paragraf zur Regelung der Fraktionsgelder rausgefallen. Bewährtes sollte weiter seine Anwendung finden, da Fraktionsgelder einer aktiven Fraktionsarbeit dienen. Sie können den Fraktionen aus den Haushaltsmitteln der Stadt zur Finanzierung des notwendigen sächlichen Aufwands, der bei der Erfüllung ihrer Aufgaben entsteht, zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Haushaltsmittel muss in einem angemessenen und sinnvollen Verhältnis zur Arbeit der Fraktion für das kommunale Vertretungsorgan stehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,9 kB
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