Antrag - 00SV/25/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard (veröffentlicht am 26.03.2025) wird wie folgt geändert:

Der § 7 Ausschüsse Absatz (4) wird, wie folgt, neu gefasst:

(4) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss aus 3 Mitgliedern mit den Aufgabenbereichen Rechnungsprüfungswesen und Sonderprüfungsberichte gebildet. Dieser setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Stadtvertretung und sachkundigen Einwohnern, wobei eine mehrheitliche Besetzung mit sachkundigen Einwohnern möglich ist. Die Fraktionen und Zählgemeinschaften benennen drei stellvertretende Mitglieder. Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt nicht öffentlich.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Sachverhalt

Seitens des für Kommunalangelegenheiten zuständigen Ministeriums wird empfohlen, von der Möglichkeit regen Gebrauch zu machen, auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den Rechnungsprüfungsausschuss zu berufen. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass eine mehrheitliche Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern möglich ist (§§ 36 Abs. 5 Satz 2, 136 Abs. 3 Satz 2, 154 KV M-V). Dem Rechtsverständnis der Verwaltung und Rechtsaufsicht folgend gibt unsere aktuelle Hauptsatzung diese Option unter §7 aber nicht her. Daher gilt es die Hauptsatzung anzupassen, um so viel Fachkompetenz wie möglich in dem beratenden Ausschuss zu versammeln.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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