Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/25/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 27.05.2025 über die Ablösung des Darlehens Nr. 6390056425 mit einer Restschuld in Höhe von 262.295,38 € zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

 

Die Zinsbindung für das Darlehen mit der Nummer 6390056425 bei der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz endet am 30.05.2025.

Der bisherige Zinssatz betrug 0,85 % p. a.. Die Sparkasse unterbreitete ein Angebot zur Prolongation mit einem Zinssatz von 3,48 % p. a..

Aufgrund der gestiegenen Zinskonditionen und zur Vermeidung zusätzlicher Zinsbelastungen hat der Bürgermeister eine Dringlichkeitsentscheidung zur vollständigen Ablösung des Darlehens getroffen. Die entsprechende Rückzahlung wurde veranlasst.

Die Ablösung konnte aus vorhandenen Haushaltsmitteln erfolgen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 39 Abs. 3 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

Wegfall von Zins- und Tilgungsleistungen / Einsparung pro Jahr 14.500 €

 

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