Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2024 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:      

  1. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 vom 16.09.2025 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2024 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 15.318.247,01 EUR bei einer Bilanzsumme von 41.946.897,89 EUR und einem Jahresergebnis von 561.552,32 EUR festgestellt.

 

 

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Sachverhalt

  

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2024 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Burg Stargard geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der NKHR-Beratung Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen. 

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

  

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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