Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Burg Stargard entlastet den Bürgermeister für das Städtebauliche Sondervermögen "Altstadt" der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2023.

 

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Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Burg Stargard geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der NKHR-Beratung Rostock bedient. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.  

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V 

  

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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