Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/25/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin beschließt:

  1. Dem Bürgermeister wird die Genehmigung erteilt, notwendige Dienstreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen, soweit diese der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Gemeinde dienen.
  2. Tritt die Stellvertretung des Bürgermeisters im Vertretungsfall zur Wahrnehmung der Dienstgeschäfte ein, gilt diese Genehmigung entsprechend auch für die Stellvertretung.
  3. Über durchgeführte Dienstreisen außerhalb der regelmäßigen Strecke zwischen dem Wohnort und der Amtsverwaltung ist der Gemeindevertretung einmal jährlich in geeigneter Form zu berichten.
  4. Die Genehmigung gilt ab sofort bis zum Ende der fortlaufenden Wahlperiode.

 

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Sachverhalt

 

Aus Gründen der rechtlichen Klarstellung im Hinblick auf Haftungs- und Reisekostenregelungen sowie auf Grundlage des § 22 Abs. 5 KV M-V, nach dem die Gemeindevertretung als Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters fungiert, ist es angezeigt, dass Dienstreisen durch die Gemeindevertretung genehmigt werden (§ 2 Abs. 1 LRKG M-V). Dies betrifft sowohl den Bürgermeister als auch seine Stellvertretung im Vertretungsfall. Um eine praktikable Handhabung zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, empfiehlt es sich, eine generelle Genehmigung für die Durchführung notwendiger Dienstreisen zu erteilen, anstatt jeweils eine Einzelgenehmigung einzuholen.

 

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rechtliche Grundlagen

 

KV M-V

LRKG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

 

Produkt-Sachkonto 3.11100.50110000

 

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