Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Vorhaben zu, langfristig im Bereich der Burganlage zusätzliche Stellflächen für Wohnmobile zu schaffen.

 

Zu diesem Zweck wird der Bürgermeister beauftragt, keine neuen Pachtverhältnisse zu schließen, bestehende einvernehmlich mit den Pächtern aufzulösen oder bis spätestens 31.12.2026 zu kündigen.

 

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Sachverhalt

 Die Schaffung von Stellflächen für Wohnmobile war in den vergangenen Jahren bereits in verschiedenen Gremien diskutiert worden. Verwaltungsseitig wurde seinerzeit auch eine Abwägung zu unterschiedlichen Flächen vorgenommen und die nun hier vorgeschlagene Fläche favorisiert (siehe Schreiben zum Prüfauftrag).

 

Wie bereits in der Sitzung der Stadtvertretung vom 09.04.2025 angekündigt, wird diese Thematik nunmehr durch die Verwaltung nochmals aufgegriffen, um der zugrundeliegenden Zielstellung nachzukommen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird die in Anlage 1 dargestellte Fläche als am ehesten geeignet angesehen, um Stellplätze zu schaffen, die auch aktiv für Wohnmobilnutzer angeboten werden können. Die Fläche ließe sich (sofern gewollt) leicht hinsichtlich möglicher Strom- und Wasserversorgungs- sowie Abwasserentsorgungsanlagen erschließen, ist verkehrstechnisch gut erreichbar und für die angesprochene Zielgruppe sehr gut gelegen.

 

Derzeit gibt es im Stadtgebiet nur sehr wenige Stellflächen, die für Wohnmobile ausgewiesen sind, z.B. am Mühlenteich. Überhaupt keine Stellflächen, mit Strom- oder Wasserentnahmemöglichkeiten. Im gesamten Amtsbereich gibt es lediglich in Klein Nemerow einen offiziellen Stellplatz.

 

Wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, kommen gerade in den Sommermonaten mehr und mehr Besucher mit Wohnmobil. Diese stellen sich dann meist und mangels Alternativen auf die Pkw-Parkflächen vor der Burg.

Durch die Herrichtung einer offiziellen Stellfläche im Bereich der Burganlage, könnte man die Zielgruppe der Camper noch gezielter ansprechen bzw. bewerben, so dass sich daraus letztlich auch wirtschaftliche Vorteile für Burganlage selbst sowie auch für die Gastronomie und das Hotel ergeben können.

 

Parallel zur Beendigung der Verträge für die angestrebte Fläche, werden verwaltungsseitig Kosten für die Herrichtung der Flächen (einfachste Bauweise) sowie auch nötige baurechtliche Fragen geklärt.

Rückbau- und Planungsmittel zur Umsetzung weiterer Verfahrensschritte werden in den kommenden Haushaltsjahren mit eingeplant. Aktuell laufen insgesamt vier Pachtverträge, die jeweils eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben. Insgesamt belaufen sich die jährlichen Pachteinnahmen auf 591,00 €.

 

Im hier vorliegenden ersten Schritt geht es zunächst um die Bestimmung der Fläche und die Zustimmung zur anschließende Herrichtung (nötige Rückbauarbeiten, Planierung der Flächen).

 

In einem weiteren Schritt wäre ein Entwurf zur Gestaltung der Fläche zu erstellen, der dann letztlich nochmals durch die Stadtvertretung zu beschließen wäre.

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Bei Beendigung der Pachtverhältnisse entstehen Mindereinnahmen jährlich.

 

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Anlagen

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