Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/041

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 gebilligt.

 

  1. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Burg Stargard „Wohnen Lindenhof Nord“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.  

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung und der Genehmigung der Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich „Wohnen Lindenhof Nord“ durch die höhere Verwaltungsbehörde, ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.

Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.  

 

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Kommunalverfassung M-V

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...