Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/043
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Christian Walter
- Einreicher:
- Walter, Christian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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14.10.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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29.10.2025
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Sachverhalt
Hinsichtlich der Ortsteile waren Gemeinden in Form ihrer Hauptsatzung bisher lediglich dazu verpflichtet deren Bezeichnung zu benennen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde zusätzlich inzwischen die Pflicht zur Erfassung der Abgrenzung von Ortsteilen aufgenommen und in Form eines bereits vor ca. einem Jahr angekündigten Rundschreibens konkretisiert. Hintergrund ist die Tatsache, dass in Gemeinden Regelungen getroffen werden können, die sich nur auf bestimmte Ortsteile beziehen sollen. Die entsprechenden Grenzen einer solchen Regelung müssen demzufolge auch räumlich für den Normadressaten eindeutig und nachvollziehbar sein. Neben der Bezeichnung von Ortsteilen ist somit auch die räumliche Abgrenzung auf Basis des Liegenschaftskatasters zu regeln. Dahingehend besteht die Möglichkeit einer konkreten Ausführung mittels textlicher Beschreibung der Ortsteilgrenzen oder anhand einer grafischen Darstellung als Bestandteil der Hauptsatzung. Diese Regelung ergibt sich nun also aus der vorliegenden 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und den entsprechenden Anlagen.
Darüber hinaus erfolgt auf Grundlage des Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Bauproduktenmarktüberwachungsgesetzes, der Landesbauordnung M-V, des Architekten und Ingenieurgesetzes und der Kommunalverfassung eine Erleichterung der entsprechenden Formvorschriften. Diese findet sich in der Ergänzung zu § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung wieder.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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8,1 MB
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