Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20) nebst Beladung zu. Der Bürgermeister wird unter Voraussetzung der Bereitstellung von Fördermitteln ermächtigt, eine EU-Ausschreibung zu veranlassen und die Vergabe der einzelnen Leistungen durchzuführen.

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Sachverhalt

Für den Amtsbereich Stargarder Land wird derzeit die entsprechend Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG vorgesehene Fortschreibung der FFW-Bedarfsplanung erstellt. Diese dient als Grundlage für Entscheidungen zur Beschaffung von Löschfahrzeugen und auch als Voraussetzung zur Fördermittelbereitstellung.

 

Danach ist für den FFW-Standort Burg Stargard folgende Ausstattung mit Fahrzeugen vorgesehen:

- HLF 10

- LF 20

- GW-L1

- MTW

- Anhänger + Boot

 

Empfohlen wird das Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25, Baujahr 1999) gegen ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) zu ersetzen. Das TLF 16/25 wurde seinerzeit primär für den Wassertransport zur Brandbekämpfung konzipiert. Heutige Anforderungen an ein Einsatzfahrzeug im Erstangriff, insbesondere in Mischgebieten wie Burg Stargard (Stadtgebiet + ländlicher Raum), verlangen jedoch ein vielseitigeres Fahrzeug. Das LF 20 bietet im Gegensatz zum TLF:

 

  • erweiterte Möglichkeiten für technische Hilfeleistung,
  • größeres Einsatzspektrum (Brand + Hilfeleistung),
  • eine moderne Pumpenanlage und größere Flexibilität durch Zusatzbeladung.

 

Die momentanen Anschaffungskosten für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) liegen bei 640.000 €. Avisiert ist eine Förderung des Fahrzeuges über SBZ Mittel sowie die Brandschutzförderrichtlinie – Fördersatz 66 % (LF 20).

 

Ein Leistungsverzeichnis wurde unter dem Programm "Zukunftsfähige Feuerwehr" durch die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern erstellt und zur Verfügung gestellt. Sobald gesichert ist, dass für die Fahrzeuge eine Förderung bereitgestellt wird, soll die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen erfolgen.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V; Hauptsatzung

 

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Finanz. Auswirkung

Die erforderlichen Mittel werden im HH-Plan 2027 / 2028 eingeplant

Auszahlungen:   636.000,00 €

Einzahlungen (Fördermittel): 424.000,00 €

 

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