Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Anschaffung eines Löschfahrzeuges (LF 20)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Herr Ruchay
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales
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Vorberatung
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30.09.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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14.10.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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29.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20) nebst Beladung zu. Der Bürgermeister wird unter Voraussetzung der Bereitstellung von Fördermitteln ermächtigt, eine EU-Ausschreibung zu veranlassen und die Vergabe der einzelnen Leistungen durchzuführen.
Sachverhalt
Für den Amtsbereich Stargarder Land wird derzeit die entsprechend Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG vorgesehene Fortschreibung der FFW-Bedarfsplanung erstellt. Diese dient als Grundlage für Entscheidungen zur Beschaffung von Löschfahrzeugen und auch als Voraussetzung zur Fördermittelbereitstellung.
Danach ist für den FFW-Standort Burg Stargard folgende Ausstattung mit Fahrzeugen vorgesehen:
- HLF 10
- LF 20
- GW-L1
- MTW
- Anhänger + Boot
Empfohlen wird das Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25, Baujahr 1999) gegen ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) zu ersetzen. Das TLF 16/25 wurde seinerzeit primär für den Wassertransport zur Brandbekämpfung konzipiert. Heutige Anforderungen an ein Einsatzfahrzeug im Erstangriff, insbesondere in Mischgebieten wie Burg Stargard (Stadtgebiet + ländlicher Raum), verlangen jedoch ein vielseitigeres Fahrzeug. Das LF 20 bietet im Gegensatz zum TLF:
- erweiterte Möglichkeiten für technische Hilfeleistung,
- größeres Einsatzspektrum (Brand + Hilfeleistung),
- eine moderne Pumpenanlage und größere Flexibilität durch Zusatzbeladung.
Die momentanen Anschaffungskosten für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) liegen bei 640.000 €. Avisiert ist eine Förderung des Fahrzeuges über SBZ Mittel sowie die Brandschutzförderrichtlinie – Fördersatz 66 % (LF 20).
Ein Leistungsverzeichnis wurde unter dem Programm "Zukunftsfähige Feuerwehr" durch die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern erstellt und zur Verfügung gestellt. Sobald gesichert ist, dass für die Fahrzeuge eine Förderung bereitgestellt wird, soll die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen erfolgen.
