Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/060
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
- Einreicher:
- Herr Marquardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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29.09.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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14.10.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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29.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) und die Billigung der Kalkulationen für 2026 zu Schmutz- und Regenwasser.
Als Mengengebühr für die Abwasserbeseitigung werden folgende Gebührensätze festgelegt:
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Schmutzwasser |
4,05 EUR/m³ |
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Niederschlagswasser |
1,39 EUR/m³ |
Die Grundgebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (siehe § 4 Abs. 1 der Abwassergebührensatzung) werden nicht verändert.
Sachverhalt
Die Änderung der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung ist auf Grund vorliegender Kalkulationen der Abwassergebühren erforderlich. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen sollen jeweils im entsprechenden Folgejahr ausgeglichen werden.
Für die Schmutzwasserbeseitigung ergibt sich für das Jahr 2026 eine Erhöhung der Mengengebühr um 0,03 €/m³ von 4,02 €/m³ auf 4,05 €/m³.
Für die Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich für das Jahr 2026 eine Minderung der Mengengebühr um 0,02 €/m³ von 1,41 €/m³ auf 1,39 €/m³.
Auf Grund des sich stetig verändernden Verbrauchs der Haushalte von Trinkwasser wird zukünftig weiterhin mit geringfügigen Abweichungen in Bezug auf die Schmutzwassermengengebühr zu rechnen sein. Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum 01. Januar 2027.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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506,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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503,2 kB
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