Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes und bestätigt die dazugehörige Kalkulation (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Burg Stargard ist kraft gesetzlicher Regelungen Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“. Dieser Verband ist verantwortlich für die Verwaltung und Pflege von Gewässern und Bodenflächen in der Region und erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben entsprechend Beiträge von seinen Mitgliedern.

Für das Jahr 2026 hat der Verband bereits vorab den voraussichtlichen Verbandsbeitrag mitgeteilt. Dieser wird sich um ca. 10.000 € erhöhen. Um eine Unterdeckung für das Jahr 2026 zu vermeiden bzw. eine Kostendeckung zu erzielen, wurde die Erhöhung in die Gebührenkalkulation einbezogen und die Tarife entsprechend angepasst.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

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Finanz. Auswirkung

Deckung der Aufwendungen des Wasser- und Bodenverbandes und des Verwaltungsaufwandes

 

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Anlagen

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