Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuregelung der Pacht- und Mietzinsen in der Stadt Burg Stargard ab 01.01.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Eileen Voß
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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17.11.2025
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Neuregelung der Miet- und Pachtpreise ab dem 01.01.2026 entsprechend nachfolgender Übersicht:
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Nutzungsart |
bisheriger Stand (bis 31.12.2025) |
Vorschlag der Verwaltung ab 01.01.2026 |
Vorschlag Stadtvertretung |
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Unbebaute Gartenflächen |
0,15 €/m² |
0,20 €/m² |
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Bebaute Gartenflächen (kleingärtnerische Nutzung / Kleintierhaltung) |
0,30 €/m² |
0,40 €/m² |
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Weideflächen |
0,03 €/m² |
0,04 €/m² |
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Sonstige Flächen (Erweiterung der Wohnbaufläche, nur Stadtgebiet Burg Stargard) |
0,40 €/ 4 % vom Bodenrichtwert (Bauland) in €/m² |
4 % vom Bodenrichtwert (Bauland) in €/m² |
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Garagen – Pacht (jährlich) |
65,00 €/Stellplatz |
72,00 €/Stellplatz |
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Garagen – Miete (monatlich) |
15,00 €/Monat |
20,00 €/Monat |
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Mindestpacht |
20,00 € |
25,00 € |
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Sachverhalt
Die letzte Anpassung der Pacht- und Mietzinsen in der Stadt Burg Stargard erfolgte im Jahr 2011. Aufgrund der Grundsteuerreform ist es nun erforderlich, sämtliche bestehenden Pacht- und Mietverträge der Stadt Burg Stargard zu überprüfen und anzupassen.
Durch die Neuregelung der Grundsteuerreform wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, und damit auch die Stadt Burg Stargard, als Steuerschuldner veranlagt. Bisher erfolgte die direkte Heranziehung der Pächterinnen und Pächter. Da ab diesem Jahr jedoch die Grundsteuer von der Stadt zu tragen ist, müssen diese zusätzlichen Kosten im Rahmen der neuen Pacht- und Mietverträge auf die Nutzerinnen und Nutzer umgelegt werden.
Im Zuge dieser notwendigen vertraglichen Anpassungen soll die Gelegenheit genutzt, die bestehenden Verträge zu überprüfen und die Pacht- und Mietpreise einheitlich neu festzusetzen. Dabei wurde der vorgeschlagene Preis bereits so berechnet, dass die neuen Kosten der Grundsteuerreform in den Pacht- und Mietpreis eingerechnet sind. Dies sorgt für eine einheitliche Festsetzung der Entgelte für alle Verträge. Darüber hinaus ermöglicht die Neuregelung eine finanzielle Stärkung der Stadt, um die kontinuierliche Instandhaltung und Pflege der verpachteten Flächen sowie der Garagen langfristig sicherzustellen.
