Beschlussvorlage - 05GV/25/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow beschließt, die Baumpflegearbeiten auf dem Friedhof in Klein Nemerow zu vergeben Dazu wird eine Vergabe durchgeführt. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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Sachverhalt

im März dieses Jahres wurde auf dem Friedhof in Klein Nemerow eine Baumkontrolle durch einen Baumkontrolleur (Herrn Becker von der Fa. Stadt und Baum, Fachbüro für Arboristik) durchgeführt.

 

Die Baumkontrolle auf Friedhöfen ist eine regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, die durch den Friedhofsträger durchgeführt werden muss, um Schäden wie herunterfallende Äste zu verhindern. Sie dient der Erfüllung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht und erfolgt meist als sichtkontrollierende "Regelkontrolle", bei der Anzeichen für Gefahr erkannt werden. Bei Auffälligkeiten müssen Fachleute hinzugezogen werden. Da es sich beim Friedhof in Klein Nemerow um einen Baumbestand von sehr alten Bäumen handelt wird hier regelmäßig (alle 2 – 3 Jahre) ein Baumkontrolleur hinzugezogen, der die Erfahrung und Kenntnisse hat, die Schäden zu erkennen.

 

Bei der Baumkontrolle im März 2025 wurde mehrere Mängel festgestellt. Daraufhin wurde ein Richtpreisangebot von der Fa. Baum & Strauch in Höhe von ca. 6.800,00 € eingeholt. Um den tatsächlichen Kosten benennen zu können, muss eine Vergabe durchgeführt werden. Ein Direktauftrag ist nur bis zu einem Nettopreis in Höhe von 5.000,00 € möglich. Die Vergabe in Form einer Beschränkten Ausschreibung (Angebotsaufforderung von 5 Firmen) soll noch in diesem Jahr durchgeführt werden, da es vorgegebene Fristen des Baumkontrolleures für die Umsetzung der einzelnen Pflegemaßnahmen gibt.

 

Folgende Pflegemaßnahmen sind durchzuführen:

 

-Totholzbeseitigung an 10 Bäumen

-Kronenpflege an einem Baum

-Einbau einer Kronensicherung

-Fällung von 3 Bäumen

-Entsorgung von Schnittgut

Damit die Umsetzung zeitnah erfolgen kann, sollen der Bürgermeister und sein Stellvertreter ermächtigt werden, den Auftrag nach der Durchführung der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter auszulösen.

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V, Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow, UVgO M-V

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung ca. 7.000,00 €

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