Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/25/025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neuregelung der Miet- und Pachtpreise ab dem 01.01.2026 entsprechend nachfolgender Übersicht:

 

Nutzungsart

bisheriger Stand (bis 31.12.2025)

Vorschlag der Verwaltung ab 01.01.2026

Vorschlag Gemeindevertretung

Unbebaute Gartenflächen

0,15 €/m²

0,20 €/m²

 

Bebaute Gartenflächen (kleingärtnerische Nutzung / Kleintierhaltung)

0,30 €/m²

0,40 €/m²

 

Weideflächen

0,03 €/m²

0,04 €/m²

 

Mindestpacht

20,00 €

25,00 €

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Aufgrund der Grundsteuerreform ist es erforderlich, sämtliche bestehenden Pacht- und Mietverträge der Gemeinde Cölpin zu überprüfen und anzupassen.

Durch die Neuregelung der Grundsteuerreform wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, und damit auch die Gemeinde Cölpin, als Steuerschuldner veranlagt. Bisher erfolgte die direkte Heranziehung der Pächterinnen und Pächter. Da ab diesem Jahr jedoch die Grundsteuer von der Gemeinde zu tragen ist, müssen diese zusätzlichen Kosten im Rahmen der neuen Pacht- und Mietverträge auf die Nutzerinnen und Nutzer umgelegt werden.

Im Zuge dieser notwendigen vertraglichen Anpassungen soll die Gelegenheit genutzt, die bestehenden Verträge zu überprüfen und die Pacht- und Mietpreise einheitlich neu festzusetzen. Dabei wurde der vorgeschlagene Preis bereits so berechnet, dass die Kosten der Grundsteuer in den Pacht- und Mietpreis eingerechnet sind. Dies sorgt für eine einheitliche Festsetzung der Entgelte für alle Verträge. Darüber hinaus ermöglicht die Neuregelung eine finanzielle Stärkung der Gemeinde, um die kontinuierliche Instandhaltung und Pflege der verpachteten Flächen langfristig sicherzustellen.

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

KV M-V, BGB

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Mehrerträge im Bereich Mieten und Pachten

 

 

Loading...