Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/25/076

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt dem Aufbau eines Traggerüstes in Verbindung mit einem Schutzdach für das „Krumme Haus“ zu und beschließt dafür die finanziellen Mittel von den Maßnahmen Innere Erschließung, Straßenbau Nebenanlagen Bahnhofsstraße und Straßenbau Papiermühlenweg 1. BA zu verwenden.

Reduzieren

Sachverhalt

Bei dem „Krummen Haus“ handelt es sich um Gebäudereste der denkmalgeschützten mittelalterlichen Burganlage in Burg Stargard. Von dem ehemaligen Bauwerk stehen im Wesentlichen nur noch die Außenmauern. Diese sind seit Jahren stark witterungsbedingten Einflüssen ausgesetzt, da die Ruine ungeschützt im Freien steht. Durch eindringende Feuchtigkeit, Frostereignisse und allgemeine Verwitterung kommt es zunehmend zu Schäden am Mauerwerk, unter anderem zu Rissbildungen sowie zu herausbrechenden Steinen. Die Substanz des Baudenkmals wird dadurch fortlaufend beeinträchtigt.

Als Eigentümerin der Burganlage ist die Stadt Burg Stargard nicht nur zum Erhalt der denkmalgeschützten Gebäudestruktur verpflichtet, sondern unterliegt auch der Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Besucherinnen und Besuchern der Anlage. Um sowohl die bestehende Bausubstanz dauerhaft vor der Witterung zu schützen als auch Gefahren durch herabfallende Mauerteile zu vermeiden, ist die Errichtung eines umlaufenden Traggerüstes mit einem schützenden Dach erforderlich.

Planungsleistungen liegen bisher nicht vor. Es existiert jedoch ein Angebot einer Fachfirma für die Gerüst- und Schutzdachkonstruktion mit voraussichtlichen Kosten von ca. 220.000 Euro netto (entspricht rund 261.800 Euro brutto). Die Finanzierung soll vollständig aus städtischen Haushaltsmitteln erfolgen. Hierzu sollen die für das Jahr 2025 vorgesehenen und bislang nicht in Anspruch genommenen Mittel für die innere Erschließung der Burganlage, für die Nebenanlagen der Bahnhofsstraße und der Straße Papiermühlenweg herangezogen werden. Fördermittel stehen für die Maßnahme aktuell nicht zur Verfügung.

Das geplante Traggerüst wird so konzipiert, dass es bei künftigen Sanierungsmaßnahmen der Ruine weiterverwendet werden kann. Dadurch entsteht ein langfristiger Nutzen der Investition, da das Gerüst später für Arbeiten an den Mauern ergänzt und funktional eingebunden werden kann.

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

KV M-V, Denkmalschutzgesetz M-V

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Auszahlungen von ca. 280.000 € für Bau- und Planung

 

Die Deckung erfolgt durch folgende im Haushalt 2025 eingeplante Maßnahmen:

  • Innere Erschließung - Eigenmittelanteil 40.000 €
  • Straßenbau Nebenanlagen Bahnhofsstraße 95.000 €
  • Papiermühlenweg – restlichen Mittel in Höhe von 145.000 €

Die jeweiligen Maßnahmen, die in diesem Jahr noch nicht umgesetzt bzw. begonnen werden konnten, werden haushaltsrechtlich neu eingeplant.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...