Antrag - 00SV/25/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die anliegende Parkgebührenordnung für den öffentlichen Parkplatz an der Höhenburganlage Burg Stargard.

 

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Sachverhalt

Die CDU-Fraktion hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den besonderen Anforderungen des Parkraummanagements auf der Höhenburg Stargard auseinandergesetzt. Die Burganlage stellt mit ihrem vielseitigen Nutzungsprofil – bestehend aus Museum, Kräutergarten, Veranstaltungsflächen, Gastronomie und insbesondere hotelgebundenem Beherbergungsbetrieb – einen hoch frequentierten Bereich dar, der sowohl touristisch als auch wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung für die Stadt ist.

Im Zuge dieser Betrachtung wurden Defizite und Unschärfen in der bisherigen Entgeltgestaltung deutlich. Die CDU-Fraktion erkennt daher die Erfordernisse an, die Parkgebührenstruktur für die Burganlage klarer, nachvollziehbarer und praxisgerechter zu ordnen. Ziel ist es insbesondere:

  • eine angemessene und faire Gebührenregelung für Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten,
  • den Hotel- und Gastronomiebetrieb auf der Burg durch klare und verlässliche Regelungen – etwa durch das Hotelparkticket – zu unterstützen,
  • und gleichzeitig eine solide Kostendeckung für Betrieb, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Parkplatzfläche sicherzustellen.

 

Die nun vorliegende Parkgebührenordnung schafft hierfür einen konsistenten und rechtssicheren Rahmen. Sie regelt unter anderem nachvollziehbare Gebührensätze, klare Zeitfenster der Gebührenpflicht, Sonderregelungen für Hotelgäste sowie Flexibilitäten für besondere Veranstaltungen oder Bedarfe. Damit wird der Nutzerfreundlichkeit, wirtschaftlichen Anforderungen und der betrieblicher Organisation Rechnung getragen.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Durch die angepassten Gebührensätze werden die wegfallenden Einnahmen der gebührenfreien Zeiten vollständig kompensiert.

 

 

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Anlagen

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