Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/26/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Schaffung einer Agri-Photovoltaikanlage zu und beschließt die Aufstellung zur 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard.

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Sachverhalt

Die Orrön Bargensdorf Agri-PV GmbH hat als Vorhabenträger bei der Stadt Burg Stargard die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Agri-PV Bargensdorf“ beantragt.

Der Vorhabenträger beabsichtigt für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet östlich des Rowaer-Forsts, südlich der Landestraße L33 und westlich der Stargarder Straße, mit einer Größe von rund 130 ha und die dazu einbezogenen Flurstücke 1/28, 2/23, 17, 18, 19, 26/9, 27/19 der Flur 5 der Gemarkung Bargensdorf eine Agri-Photovoltaikanlage zu errichten.

Die mit der Bauleitplanung angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel, eine kombinierte Nutzung des einbezogenen Geltungsbereiches für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion mittels einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Sekundärnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans zu prüfen. Dieser stellt den Planungsraum als Flächen für die Landwirtschaft dar. Das mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 formulierten Ziel zur Festsetzung eines sonstiges Sondergebietes „AGRI-PV“ lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Änderung des Teilflächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

Das Planungsziel ist die Änderung der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in die Darstellung als sonstiges Sondergebiet “Agri-PV-Anlage” und sonstiges Sondergebiet “Batteriespeicher”.

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rechtliche Grundlagen

§ 5 Baugesetzbuch

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Finanz. Auswirkung

Keine - Es wird ein Städtebaulicher Vertrag vorbereitet und vor den nächsten Verfahrensschritten geschlossen.

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Anlagen

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