Beschlussvorlage Gemeinde Pragsdorf - 09GV/26/001
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 "SO Freiflächen-PV-Anlage Pragsdorf" in der Gemeinde Pragsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Pragsdorf
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Einreicher:
- Frau Dörbandt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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19.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „SO Freiflächen-PV-Anlage Pragsdorf" in der Gemeinde Pragsdorf.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs ist das PONGRATZ Ingenieurbüro GmbH & Co.KG aus 84326 Kronleiten beauftragt.
Sachverhalt
Mit Antrag vom 03.11.2025 hat die die Bachmaier Projekt GmbH (nachfolgend Vorhabenträger) bei der Gemeinde Pragsdorf gemäß § 12 Abs. 1 BauGB beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten.
Der Vorhabenträger beabsichtigt für das dargestellte Plangebiet (siehe Anlage) mit einer Gesamtgröße von ca. 1 ha die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 872 kW. Des Weiteren sollen auch technische Anlagen, wie etwa Trafostationen oder Energiespeicher, mit errichtet werden. Zur Sicherheit und zum Schutz vor Diebstahl und Vandalismus wird die Gesamtanlage eingezäunt.
Der Bebauungsplan dient entsprechend der gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes, neben der Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des globalen Klimawandels bei.
Der Vorhabensträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung (städtebaulicher Vertrag) zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten sowie zum Abschluss eines Durchführungsvertrages mit der Gemeinde Pragsdorf. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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