Beschlussvorlage Gemeinde Pragsdorf - 09GV/26/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf beauftragt den Bürgermeister einen Städtebaulichen Vertrag zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 “SO Freiflächen-PV-Anlage Pragsdorf” abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

  • die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o.ä..

 

Der Vorhabenträger – Bachmaier Projekt GmbH, Wilhelm-Schiedermaier-Str. 2 in 84347 Pfarrkirchen – trägt alle anfallenden Kosten, die zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 “SO Freiflächen-PV-Anlage” erforderlich sind. Diese werden hauptsächlich durch das Ingenieurbüro Pongratz GmbH & Co. KG, Fünfleitener Str. 12, 84326 Kronleiten erarbeitet.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 11 BauGB (städtebaul. Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

KEINE

 

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Anlagen

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