Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/26/005
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 31 "Agri-PV Bargensdorf" der Stadt Burg Stargard - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.03.2026
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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24.03.2026
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Bereit
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Orrön Bargensdorf Agri-PV GmbH hat als Vorhabenträger bei der Stadt Burg Stargard die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Der Vorhabenträger beabsichtigt für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet östlich des Rowaer-Forsts, südlich der Landestraße L33 und westlich der Stargarder Straße, mit einer Größe von rund 130 ha und die dazu einbezogenen Flurstücke 1/28, 2/23, 17, 18, 19, 26/9, 27/19 der Flur 5 der Gemarkung Bargensdorf eine Agri-Photovoltaikanlage zu errichten.
Die mit der Bauleitplanung angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel, eine kombinierte Nutzung des einbezogenen Geltungsbereiches für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion mittels einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Sekundärnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Doppelnutzung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche wird im Sinne der DIN SPEC 91434:2021-05 neben der Erhaltung der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen der Landwirte zu einer gesteigerten ökologischen und ökonomischen Landnutzungseffizienz führen. Vorliegend beabsichtigt der Vorhabenträger in Abstimmung mit dem einbezogenen Landwirtschaftsbetrieb die Kombination der Bewirtschaftung mit klassischem Kulturanbau nach der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft im Vernehmen mit der Energieerzeugung aus solarer Strahlungsenergie als Agri-PV-Vorhaben.
Innerhalb des geplanten sonstigen Sondergebietes „Agri-PV“ sind linienförmig aneinandergereihte Modultische geplant, deren Horizontalachse in Nord-Süd-Ausrichtung angeordnet werden. Der Reihenabstand ist mit etwa 10,5 m so gewählt, dass eine ackerbauliche Nutzung zwischen den Modulreihen problemlos möglich ist. Durch das zur Anwendung kommende einachsige Nachführsystem (Horizontaltracker) werden die damit beweglichen Modultische im Regelbetrieb dazu genutzt, dem Sonnenstand zu folgen und damit den Stromertrag zu optimieren. Neben der landwirtschaftlichen Doppelnutzung und der Erzeugung solarer Strahlungsenergie soll das Vorhaben zusätzlich die Möglichkeit der Zwischenspeicherung von Strom innerhalb eines Batteriespeichers auf einem kleinen Teil von ca. 1,5 ha auf der Fläche ermöglichen. Bezugnehmend auf einen entsprechenden Antrag des Investors verpflichtet sich dieser im Rahmen einer bereits vorliegenden Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages vorbereitet. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Stadt damit nicht verbunden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Agri-PV“ ist daraus nicht zu entwickeln. Aus diesem Grund wird die 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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