Informationsvorlage - 00SV/26/010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Wirkung zum 1. März 2026 wurde Herr Rico Reen durch das Staatliche Schulamt Neubrandenburg zum Schulleiter der Regionalen Schule Burg Stargard bestellt. Der Bestellung ging ein ordnungsgemäß durchgeführtes Auswahlverfahren voraus, in dessen Rahmen die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung durch die zuständige Behörde festgestellt wurde.

Da keinerlei Gründe zur Ablehnung des damaligen Bewerbers vorlagen, wurde durch den Bürgermeister das Benehmen durch Ablauf der Äußerungsfrist hergestellt.

 

Bei einer Benehmensherstellung ziehen Behörden andere Behörden in ihren Entscheidungsprozess mit ein, müssen sie hören. Im Unterschied zum Einvernehmen kann die Behörde aber eine Entscheidung ohne Zustimmung und gegen den Willen einer Behörde treffen, mit der sie sich »nur« ins Benehmen setzen muss. 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nimmt die Bestellung von Herrn Rico Reen zum Schulleiter an der Regionalen Schule in Burg Stargard zum 1. März 2026 zur Kenntnis.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V v. 16.05.2024, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.03.2025

SchulG M-V v. 10.09.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2025

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Finanz. Auswirkung

Keine

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