Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/26/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt, Herrn Tobias Schröder aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard zu entlassen. 

Die Entlassung erfolgt mit Wirkung zum 22.02.2026. Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen verwaltungsrechtlichen Schritte zu veranlassen.

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Sachverhalt

Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard haben Kamerad Tobias Schröder am 28.02.2025 zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard gewählt.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat mit Beschluss vom 09.04.2025 die Wahl vom Kamerad Tobias Schröder bestätigt und Ihn für die Dauer der Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Herr Tobias Schröder hat mit E-Mail vom 22.02.2026 gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Burg Stargard seinen Rücktritt als stellvertretender Gemeindewehrführer erklärt. Mit dem Rücktritt aus der Funktion als stellvertretender Gemeindewehrführer ist das bestehende Ehrenbeamtenverhältnis formal zu beenden. Zur ordnungsgemäßen und aktenkundigen Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses ist daher ein entsprechender Beschluss herbeizuführen.
 

Nach den Vorgaben aus § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz sind Beamtinnen und Beamte zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die Erklärung von Herrn Schröder liegt schriftlich vor.

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rechtliche Grundlagen

Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard, Beamtenstatusgesetz

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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