Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/26/011-1
Grunddaten
- Betreff:
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Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis – stellvertretender Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christian Walter
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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15.04.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt, Herrn Tobias Schröder aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard zu entlassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen verwaltungsrechtlichen Schritte zu veranlassen.
Sachverhalt
Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard haben Herrn Tobias Schröder am 28.02.2025 zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard gewählt.
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat mit Beschluss vom 09.04.2025 die Wahl von Herrn Tobias Schröder bestätigt und Ihn für die Dauer der Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.
Herr Tobias Schröder hat per E-Mail vom 22.02.2026 gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Burg Stargard seinen Rücktritt als stellvertretender Gemeindewehrführer erklärt. Mit dem Rücktritt aus der Funktion als stellvertretender Gemeindewehrführer ist das bestehende Ehrenbeamtenverhältnis formal zu beenden. Zur ordnungsgemäßen und aktenkundigen Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses ist daher ein entsprechender Beschluss herbeizuführen.
Nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz sind Beamtinnen und Beamte zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Eine entsprechende schriftliche Erklärung von Herrn Tobias Schröder liegt vor. Diese Erklärung wurde durch Herr Tobias Schröder mit E-Mail vom 13.03.2026 zurückgenommen.
Ungeachtet der ergänzenden bzw. revidierenden Erklärung vom 13.03.2026 besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis, ohne dass es auf den schriftlichen Rücktritt des Betroffenen bzw. auf dessen Anfechtung seiner Willenserklärung ankommt. Gemäß § 12 Abs. 5 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern kann ein Ehrenbeamter durch die Stadtvertretung vorzeitig abberufen werden, wenn ihm durch die Mitgliederversammlung das Vertrauen entzogen wurde.
Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard hat Herrn Tobias Schröder am 13.03.2026 durch Beschluss das Vertrauen entzogen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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46,3 kB
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