Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/26/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ um weitere 6 Jahre bis zum 31.12.2037.

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Sachverhalt

Im Zuge der Stadtvertretersitzung am 29.09.2021 wurde neben der Fortschreibung des

Entwicklungskonzeptes auch der Durchführungszeitraum für das städtebauliche

Sanierungsgebiet bis zum 31.12.2031 verlängert. Diese Verlängerung ermöglicht es, noch

ausstehende sowie zusätzliche Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, insbesondere das

Vorhaben „Bürgerhaus“.

 

Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Beantragung entsprechender

Städtebaufördermittel sowie deren anschließende Bewilligung. Derzeit werden

Zuwendungsbescheide durch das zuständige Ministerium für Inneres, Bau und

Digitalisierung mit einer Fördermittelverteilung über einen Zeitraum von sieben Jahren erteilt.

Nach der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes hatte die Stadt einen

entsprechenden Fördermittelantrag im Jahr 2025 für das Jahr 2026 gestellt. Ob diesem

Antrag zugestimmt wird kann die Verwaltung nicht sagen.

Sofern die Stadt Burg Stargard weiterhin am Programm der Stadtsanierung teilnehmen möchte, ist eine erneute Verlängerung des Durchführungszeitraumes über den 31.12.2031 hinaus erforderlich. Die Verwaltung schlägt eine Verlängerung um weitere 6 Jahre bis zum 31.12.2037 vor.

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rechtliche Grundlagen

§ 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB

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Finanz. Auswirkung

Ausgaben für die Sanierung von Gebäuden und öffentlichen Wegen und Plätze

Einnahmen von Mitteln aus Städtebauförderprogrammen

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