Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/26/020
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Durchführungszeitraumes des städtebaulichen Sanierungsgebietes "Altstadt" bis zum 31.12.2037
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.05.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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16.06.2026
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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01.07.2026
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Sachverhalt
Im Zuge der Stadtvertretersitzung am 29.09.2021 wurde neben der Fortschreibung des
Entwicklungskonzeptes auch der Durchführungszeitraum für das städtebauliche
Sanierungsgebiet bis zum 31.12.2031 verlängert. Diese Verlängerung ermöglicht es, noch
ausstehende sowie zusätzliche Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, insbesondere das
Vorhaben „Bürgerhaus“.
Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Beantragung entsprechender
Städtebaufördermittel sowie deren anschließende Bewilligung. Derzeit werden
Zuwendungsbescheide durch das zuständige Ministerium für Inneres, Bau und
Digitalisierung mit einer Fördermittelverteilung über einen Zeitraum von sieben Jahren erteilt.
Nach der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes hatte die Stadt einen
entsprechenden Fördermittelantrag im Jahr 2025 für das Jahr 2026 gestellt. Ob diesem
Antrag zugestimmt wird kann die Verwaltung nicht sagen.
Sofern die Stadt Burg Stargard weiterhin am Programm der Stadtsanierung teilnehmen möchte, ist eine erneute Verlängerung des Durchführungszeitraumes über den 31.12.2031 hinaus erforderlich. Die Verwaltung schlägt eine Verlängerung um weitere 6 Jahre bis zum 31.12.2037 vor.
