Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/26/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt der Variante 2 für den geplanten Ausbau der Fahrbahn der Anliegerstraße Quastenberger Damm 26 - 47 in Burg Stargard zu.

Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Sicherung der Finanzierung, die weiteren Planungsphasen auszuschreiben und zur Umsetzung der Maßnahme stufenweise zu beauftragen.

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard plant den grundhaften Ausbau der gesamten Anliegerstraße Quastenberger Damm 26 – 47 einschließlich der Nebenanlagen und der Entwässerung. Eine Vorplanung liegt bereits vor.

Die Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH hat die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen in dieser Anliegerstraße geprüft und festgestellt, dass sich diese in einem desolaten Zustand befinden und ein akuter Sanierungsbedarf besteht. Die vorhandene Straße kann auf Grund des sanierungsbedürftigen Zustandes und der Plattenbauweise nicht wieder in ihrer ursprünglichen Form hergestellt werden. Aus diesem Grund wurde die Stadt Burg Stargard gebeten die Möglichkeiten zur Durchführung einer gemeinsamen Baumaßnahme zu prüfen.

Die Gesamtlänge beträgt 280 m. Vorgesehen ist der Ausbau der Mischverkehrs-fläche in Betonsteinpflaster. Ein separater Gehweg ist auf Grund der fehlenden räumlichen Möglichkeiten nicht möglich. Für die Vorplanung wurden durch das beauftragte Planungsbüro zwei Varianten erarbeitet, welche sich lediglich in der Ausbaubreite unterscheiden. Bei beiden Varianten ist nur die Begegnung Pkw-Pkw möglich, was vom Planungsbüro als ausreichend bewertet wurde, da Begegnung mit Lkw nur vereinzelt vorkommt – Müllentsorgung und zwei Ausfahrmöglichkeiten vorhanden sind. Stellflächen sind im öffentlichen Raum nicht vorgesehen. Grundstückszufahrten werden hergestellt. Anfallendes Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe und einen neu geplanten Regenwasserkanal abgeleitet. Die vorhandene Beleuchtung wird wieder verwendet. Ein Leuchtpunkt ist neu zu setzen.

Variante 1

Ausbaubreite von 4,10 m.

Variante 2

Ausbaubreite von 4,75 m. Gemäß den Planungsgrundlagen erscheint diese Ausbaubreite möglich.

Die Verwaltung empfiehlt die Variante 2, da der hierfür benötigte Bauraum zur Verfügung steht und eine sicherere Begegnung Pkw-Pkw gewährleistet wird. Die vom Planungsbüro ermittelten Mehrkosten für die Variante 2 liegen bei ca. 3.000 € netto.

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rechtliche Grundlagen

Straßen- und Wegegesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung Variante 1 – ca. 603.000 € (inkl. Planungs- und Nebenkosten)

Kostenschätzung Variante 1 – ca. 607.000 € (inkl. Planungs- und Nebenkosten)

Eine haushaltsmäßige Einplanung der Maßnahme erfolgt bei Sicherstellung der Finanzierung durch entsprechende Fördermittel in den kommenden Haushaltsjahren.

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Anlagen

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