Informationsvorlage - 00SV/26/024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans des Amtes Stargarder Land für den Zeitraum 2026 bis 2031 liegt mit Stand vom 11.03.2026 in Endfassung vor. Der Plan wurde unter fachlicher Begleitung der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH auf Grundlage einer Gefahren- und Risikoanalyse, der Auswertung des Einsatzgeschehens sowie der Bewertung der vorhandenen Feuerwehrstruktur erarbeitet.

Die Aufgabe der Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung wurde durch Beschluss Nr. 00SV/23/050 vom 18.10.2023 gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V von der Stadt Burg Stargard auf das Amt Stargarder Land übertragen.

Die Fortschreibung beschreibt für das Amt Stargarder Land insgesamt 4 Gemeindefeuerwehren an 8 Standorten und enthält Aussagen zu Standorten, Personal, Fahrzeugen, Organisation und Löschwasserversorgung. Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr wird insgesamt als gut bewertet, zugleich werden fortbestehende Handlungsbedarfe benannt.

Für die Stadt Burg Stargard sind insbesondere die Standorte Burg Stargard und Teschendorf von Bedeutung. Der Standort Burg Stargard wird im Plan zwar als baulich und funktional gut beschrieben, zugleich werden erschöpfte Lagermöglichkeiten, das Fehlen einer ortsfesten Befehlsstelle sowie die bereits geplante Erweiterung um einen weiteren Fahrzeugstellplatz benannt.

Die Maßnahmenübersicht Standorte sieht für den Standort Burg Stargard die Erweiterung des Feuerwehrhauses um einen Fahrzeugstellplatz vor. Im Bereich Personal wird für Burg Stargard – Teschendorf die Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für die Jugendfeuerwehr empfohlen. Im Bereich Fahrzeuge und Technik ist für den Standort Burg Stargard die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 20 (LF 20) vorgesehen.

Mit der vorliegenden Informationsvorlage soll der Stadtvertretung Gelegenheit gegeben werden, sich zur städtischen Betroffenheit, zu Prioritäten der weiteren Umsetzung sowie zu etwaigen Hinweisen und Anregungen in der Sache zu äußern. Die Anhörung dient der Vorbereitung der weiteren Behandlung der Brandschutzbedarfsplanung auf Amtsebene. Die kommunale Entscheidungshoheit über spätere Einzelmaßnahmen der Stadt bleibt unberührt.

 

 

 

 

Empfehlung

 

Die Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard werden gebeten, die Ausführungen zur aktuellen Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung des Amtes Stargarder Land zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen der Anhörung Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur gemeindlichen bzw. städtischen Betroffenheit und zu den dargestellten Maßnahmen vorzutragen.

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
§ 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V)
§ 127 Abs. 4 KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch die vorliegende Informationsvorlage. Etwaige finanzielle Auswirkungen aus empfohlenen Einzelmaßnahmen sind gesondert im Rahmen späterer Beschlussfassungen zu beraten und zu entscheiden.

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Anlagen

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