Beschlussvorlage - 14GV/26/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf des Feuerwehrfahrzeuges TLF 16/25 der Freiwilligen Feuerwehr Lindetal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal
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Entscheidung
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23.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beschließt, das Feuerwehrfahrzeug TLF 16/25 der Freiwilligen Feuerwehr Lindetal, Hersteller/Aufbau Metz, Fahrgestell MAN 13-224, Fahrzeug-Identifizierungsnummer WMAL800021Y028286, Kennzeichen MST-FW10, Erstzulassung 01.11.1997, zu veräußern.
Der Beschluss erfolgt unter Bezugnahme auf den Zuwendungsbescheid vom 28.10.2022 - Projektförderung Nr. ZF TLF 3000 M-V 10 - für die Beschaffung des TLF 3000 der Freiwilligen Feuerwehr Lindetal. Nach der Besonderen Nebenbestimmung Nr. 4 ist die Gemeinde verpflichtet, das durch das geförderte Fahrzeug zu ersetzende Altfahrzeug zum gutachterlich festzusetzenden Verkehrswert an eine andere Gemeinde des Landes - vorzugsweise innerhalb desselben Landkreises - zu veräußern. Dies gilt nicht, wenn das Altfahrzeug zum Zeitpunkt der Indienststellung des geförderten Fahrzeuges 30 Jahre oder älter ist.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Veräußerung in folgendem Verfahren vorzubereiten und durchzuführen:
1. Vor Einleitung des Verkaufsverfahrens ist der gutachterliche Verkehrswert des
Fahrzeuges zu bestimmen.
2. Im ersten Schritt ist das Fahrzeug auf der Homepage des Amtes Stargarder Land öffentlich zum Verkauf auszuschreiben. Der Verkauf soll im Höchstgebotsverfahren unter Berücksichtigung des gutachterlich festgesetzten Verkehrswertes und unter Festlegung eines Mindestgebotes erfolgen.
3. Sofern über diese Ausschreibung kein zuschlagsfähiges beziehungsweise wirtschaftliches Angebot erzielt wird oder die Abwicklung nicht zustande kommt, ist das Fahrzeug im zweiten Schritt über die Auktionsplattform www.zoll-auktion.de anzubieten.
4. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Verkaufsbedingungen festzulegen, den Zuschlag an den Höchstbietenden zu erteilen, sofern das Mindestgebot erreicht wird, und alle für Verkauf, Abmeldung und Übergabe erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Der Verkauf erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises vor Übergabe des Fahrzeuges.
Sachverhalt
Das Feuerwehrfahrzeug TLF 16/25 der Freiwilligen Feuerwehr Lindetal ist dem Standort Dewitz zugeordnet. Nach dem vorliegenden Fahrzeugdatenblatt handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit dem Funkrufnamen Florian 08/23/05, Kennzeichen MST-FW10, Hersteller/Aufbau Metz auf einem Fahrgestell MAN 13-224. Die Erstzulassung erfolgte am 01.11.1997.
Das Fahrzeug wird für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt und soll daher aus dem beweglichen Anlagevermögen veräußert werden. Durch den Verkauf können weitere Unterhaltungs-, Prüf-, Versicherungs- und Standkosten vermieden und zugleich Einnahmen für den Gemeindehaushalt erzielt werden.
Zur transparenten und wirtschaftlichen Verwertung soll das Fahrzeug zunächst auf der Homepage des Amtes Stargarder Land ausgeschrieben werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, ohne zusätzlichen Aufwand und mit regionaler Reichweite Kaufinteressenten zu erreichen.
Sofern auf diesem Weg kein geeignetes Angebot eingeht oder ein Verkauf nicht zustande kommt, soll das Fahrzeug anschließend über die Auktionsplattform www.zoll-auktion.de angeboten werden. Durch die Nutzung dieser Plattform wird ein größerer Interessentenkreis erreicht und die Veräußerung im Wettbewerb unterstützt.
Vor Veröffentlichung der Ausschreibung sind die Verkaufsbedingungen, der Fahrzeugzustand, die vorhandene Beladung beziehungsweise ausdrücklich nicht mitverkaufte Ausstattung, das Mindestgebot sowie die Abwicklung der Besichtigung und Übergabe abschließend festzulegen
Finanz. Auswirkung
Durch den Verkauf werden Einnahmen für den Haushalt der Gemeinde Lindetal erzielt. Die Höhe der Einnahme ergibt sich aus dem Ergebnis des Bieterverfahrens beziehungsweise der Auktion.
Das Mindestgebot ist so festzulegen, dass eine Veräußerung zum vollen Wert gewährleistet wird. Etwaige Nebenkosten für Bekanntmachung, Abwicklung, Abmeldung oder Übergabe sind aus den vorhandenen Haushaltsmitteln zu tragen.
