Informationsvorlage - 09GV/26/010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans des Amtes Stargarder Land für den Zeitraum 2026 bis 2031 liegt mit Stand vom 11.03.2026 in Endfassung vor. Der Plan wurde unter fachlicher Begleitung der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH auf Grundlage einer Gefahren- und Risikoanalyse, der Auswertung des Einsatzgeschehens sowie der Bewertung der vorhandenen Feuerwehrstruktur erarbeitet.

Die Aufgabe der Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung wurde durch Beschluss Nr. 09GV/23/016 vom 28.09.2023 gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V von der Gemeinde Pragsdorf auf das Amt Stargarder Land übertragen.

Die Fortschreibung beschreibt für das Amt Stargarder Land insgesamt 4 Gemeindefeuerwehren an 8 Standorten und enthält Aussagen zu Standorten, Personal, Fahrzeugen, Organisation und Löschwasserversorgung. Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr wird insgesamt als gut bewertet, zugleich werden fortbestehende Handlungsbedarfe benannt.

Für die Gemeinde Pragsdorf ist insbesondere der Standort Pragsdorf zu betrachten. Der Standort wird im Plan als baulich und funktional gut beschrieben, zugleich werden ein Umkleidebereich ohne Geschlechtertrennung, eine fehlende Abgasabsauganlage und erschöpfte Lagermöglichkeiten benannt.

In der Maßnahmenübersicht Standorte ist für die Gemeinde Pragsdorf keine gesonderte Einzelmaßnahme ausgewiesen. Die Gemeinde ist jedoch von den allgemeinen Maßnahmen zur Personalentwicklung, zur Organisation und zur Löschwasserversorgung betroffen. Darüber hinaus ist die regelmäßige Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an alle Feuerwehrstandorte sicherzustellen.

Mit der vorliegenden Informationsvorlage soll der Gemeindevertretung Gelegenheit gegeben werden, sich zur gemeindlichen Betroffenheit, zu Prioritäten der weiteren Umsetzung sowie zu etwaigen Hinweisen und Anregungen in der Sache zu äußern. Die Anhörung dient der Vorbereitung der weiteren Behandlung der Brandschutzbedarfsplanung auf Amtsebene. Die kommunale Entscheidungshoheit über spätere Einzelmaßnahmen der Gemeinde bleibt unberührt.

 

 

 

 

 

 

Empfehlung

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf werden gebeten, die Ausführungen zur aktuellen Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung des Amtes Stargarder Land zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen der Anhörung Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur gemeindlichen bzw. städtischen Betroffenheit und zu den dargestellten Maßnahmen vorzutragen. 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§ 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V)

§ 127 Abs. 4 KV M-V 

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Finanz. Auswirkung

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch die vorliegende Informationsvorlage. Etwaige finanzielle Auswirkungen aus empfohlenen Einzelmaßnahmen sind gesondert im Rahmen späterer Beschlussfassungen zu beraten und zu entscheiden.

 

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