Beschlussvorlage Gemeinde Pragsdorf - 09GV/26/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Pragsdorf
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Arnarson
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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25.06.2026
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Sachverhalt
Entsprechend der Rechtslage des §44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Pragsdorf die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder unter einem Betrag von 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.
Die Spender sind mit der Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.
