Beschlussvorlage Gemeinde Pragsdorf - 09GV/26/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spende zu:

 

  • Der Angelverein Pragsdorf e.V. hat für die Gemeinde Pragsdorf die Kosten in Höhe von 883,83 € für zwei Parkbänke und einen Abfallbehälter übernommen. Diese sollen am Volleyballplatz aufgestellt werden.

 

 

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Sachverhalt

 

Entsprechend der Rechtslage des §44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Pragsdorf die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder unter einem Betrag von 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Die Spender sind mit der Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4

Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

§ 52 AO

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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