Beschlussvorlage - 05GV/09/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 4b „Feriendorf Tollenseheim“.

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Sachverhalt

Begründung:

Aufgrund des § 10 i. V. mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.08 (BGBl. I Nr. 65 S. 2998) und des § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 23.05.2006 (GVOBl. M-V S. 194) soll für das Plangebiet des B-Plan Nr. 4b „Feriendorf Tollenseheim“ die 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 b „Feriendorf Tollenseheim“

aufgestellt werden.

 

Planungsziel:

Änderung der gestalterischen Festsetzungen nach § 86 Landesbauordnung M-V, hier: textlichen Festsetzungen Teil B Teil II „Örtliche Bauvorschriften“ unter Punkt 1.1 – Gestaltung der Dächer. Im Plangebiet soll eine Gründacheindeckung zulässig sein.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ ortsüblich bekannt zu machen.

 

Erst nach Plananzeige und Vorliegen der landesplanerischen Stellungnahme wird das weitere Verfahren des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses (Entwurf) umgesetzt.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch § 13 – vereinfachtes Verfahren

Baugesetzbuch §§ 2, 3 und 4

Landesbauordnung § 86

Kommunalverfassung M-V § 5

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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