Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/12/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sannbruch“ der Stadt Burg Stargard zu und beschließt die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens.

 

Durch die 5. Änderung wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeit oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7  b BauGB genannten Schutzgüter.

Das Verfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt, da die Grundzüge der Planung des rechtskräftigen B-Planes mit Stand 3. Änderung (4. Änderung nicht rechtswirksam) vom 03.08.2006 nicht berührt werden.

 

Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Sannbruch“ in der Entwurfsfassung vom 17.07.2012 bestehend aus der Begründung und der Planzeichnung wird zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

Rechtliche Grundlage:

§§ 1, 3, 4, 13 BauGB

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine (Städtebaulicher Vertrag vom 31.03.2011 liegt vor)

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Anlagen

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