Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/12/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burg Stargard macht sich erforderlich, da die aktuelle Satzung vom 20. Juni 2011 nicht mehr den Anforderungen einer gerichtlichen Prüfung entspricht. Die bislang angewandte Tiefenbegrenzungsregelung (50 m) wurde zur damaligen Beschlussfassung pauschal aus dem Satzungsmuster einer Straßenbaubeitragssatzung übernommen. Nunmehr ist jedoch bekannt, dass ein konkreter Nachweis über die Festlegung der Tiefenbegrenzungsregelung bei der Beschlussfassung vorzulegen ist. Dies wurde zum damaligen Zeitpunkt versäumt.

Mit Hilfe der vorliegenden „Feststellung der ortsüblichen Bebauungstiefe in Burg Stargard“ wird dieser Nachweis in Bezug auf die aktuelle Beschlussfassung erbracht. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der überwiegende Teil der Grundstücke bis zu einer Tiefe von 45 m bebaut ist. Die Tiefenbegrenzungsregelung verändert sich folglich von 50 m auf 45 m.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, KAG M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Einnahmen Haushalt

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Anlagen

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