Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/12/041
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung der Abwassergebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christian Walter
- Einreicher:
- Herr Walter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
|
10.09.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
10.10.2012
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung).
Als Mengengebühr für die Abwasserbeseitigung werden folgende Gebührensätze festgelegt:
Schmutzwasser | 2,91 EUR/m³ |
Niederschlagswasser | 1,26 EUR/m³ |
Die Grundgebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (siehe § 4 Abs. 1) werden nicht verändert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Änderung der Gebührensatzung bzw. die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung macht sich auf Grund vorliegender Kalkulation der Abwassergebühren erforderlich. Mit Beschluss der Stadtvertretung Burg Stargard vom 02. Dezember 2009 über die Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Burg Stargard wurde bereits ein fortzuführender Anpassungsbedarf der Gebühren in den Folgejahren vorausgesagt. Die Ursache hierfür liegt im Ausgleich der Kostenüberdeckung aus Vorjahren.
Für die Schmutzwasserbeseitigung ergibt sich für das Jahr 2013 unter Hinzurechnung der Grundgebühr eine Mischgebühr in Höhe von 3,40 EUR/m³ und damit eine Anhebung um insgesamt 0,77 EUR/m³. Ungeachtet der voran genannten hinzugerechneten Grundgebühr bedeutet dies, dass bezogen auf die Mengengebühr je m³ ein Anpassungsbedarf von 0,76 EUR/m³ zum Vorjahr besteht. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich eine Senkung der Gebühr um 0,03 EUR/m³.
Da in den Jahren 2010, 2011 und 2012 die Kostenüberdeckung für die Schmutzwasserbeseitigung aus den Vorjahren nahezu ausgeglichen wurde, ist davon auszugehen, dass sich der diesjährig zu beschließende Gebührensatz auf dem Niveau der Kostendeckung befinden. Mit geringfügigen Abweichungen in Bezug auf die Mengengebühr wird jedoch weiterhin zu rechnen sein. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung ist der Ausgleich von Kostenüberdeckungen noch für weitere drei Jahre weiterzuführen. Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum 01. Januar 2014.
Rechtliche Grundlage:
KV M-V, KAG M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
7,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
55,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
55,1 kB
|
