Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/12/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Sannbruch“.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBL.S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. l S. 1509) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) soll für den B-Plan Nr. 2 "Sannbruch"  die 5. Änderung aufgestellt werden.

 

Planziel: 

Die Stadt Burg Stargard beabsichtigt, innerhalb des unveränderten Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 2 die Fläche des Spielplatzes in das umliegende Baufeld (WA) zu integrieren und einen Bauplatz zu schaffen.

 

Die Entwurfs- und Auslegungsunterlagen werden von dem Planungsbüro Walter+Partner, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg erstellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard weist für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2 Wohnbauflächen aus. Zur einfachen Änderung des
B-Planes Nr. 2 bedarf es deshalb keiner Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine (Städtebaulicher Vertrag vom 31.03.2011 liegt vor)

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Anlagen

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