Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/12/043
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung B-Plan Nr. 2 "Sannbruch"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.09.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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10.10.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBL.S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. l S. 1509) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) soll für den B-Plan Nr. 2 "Sannbruch" die 5. Änderung aufgestellt werden.
Planziel:
Die Stadt Burg Stargard beabsichtigt, innerhalb des unveränderten Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 2 die Fläche des Spielplatzes in das umliegende Baufeld (WA) zu integrieren und einen Bauplatz zu schaffen.
Die Entwurfs- und Auslegungsunterlagen werden von dem Planungsbüro Walter+Partner, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg erstellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard weist für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2 Wohnbauflächen aus. Zur einfachen Änderung des
B-Planes Nr. 2 bedarf es deshalb keiner Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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