Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/12/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Einreicher:
- Franke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales
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Anhörung
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04.09.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Anhörung
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06.09.2012
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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10.09.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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10.10.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 5. September 2011 trat die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Mit der Kreisgebietsreform und der neuen Kommunalverfassung sind wichtige Rechts- und Verwaltungsstrukturen und eine Reihe von neuen Vorschriften geschaffen worden.
Zur Gewährleistung einer möglichst reibungslosen Umstellung auf die neue Rechtslage in der kommunalen Praxis sind die Hauptsatzungen an das bestehende Recht anzupassen.
Nach der 1. Lesung in den Ausschüssen wurden alle bisherigen Änderungen entsprechend der Probeabstimmungen in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
Die in Erwägung gezogene Einführung eines Behindertenbeauftragten für die Stadt Burg Stargard wird durch die Verwaltung nicht empfohlen, da für Menschen mit Behinderungen (im Gegensatz zur Gleichstellung) bereits diverse gesetzliche Regelungen (z.B. Landesbauordnung, SGB IX) gegeben sind und so deren Rechte ohnehin umfassend berücksichtigt und gewahrt werden. Auch die Zusammenführung der Aufgaben von Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten wird nach Prüfung nicht empfohlen, da die Aufgabenbereiche doch sehr unterschiedlich sind.
So setzt sich Gleichstellungsbeauftragte für Benachteiligungsbeseitigung Mann und Frau in allen Lebenslagen der Gesellschaft, d.h. Familie, Beruf, Gehalt, Kinder etc. ein.
Ein Behindertenbeauftragter wird tätig aufgrund gesetzlicher Regelungen, z.B. im Behindertengleichstellungsgesetz, Konvention von Barcelona usw. Gesetzliche Regelungen zur Schaffung von Behindertenbeauftragten gibt es etwa entsprechend KV M-V nicht.
Auf Kreisebene ist hingegen ein Behindertenbeirat aktiv, der als Interessenvertreter auch für Burg Stargarder Einwohner aktiv ist.
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung M-V
